Ein-Prozent-Regelung                            

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen betrieblichen PKW auch für private Zwecke zur Verfügung stellt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der steuerlich berücksichtigt werden muss. Neben der Führung eines Fahrtenbuchs ist die pauschale Ein-Prozent-Regelung eine von zwei Möglichkeiten, um die privaten Nutzung des Firmenwagens zu versteuern. Bei der Ein-Prozent-Regelung wird ausschließlich der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen, unabhängig davon, ob es sich um einen neuen oder gebrauchten PKW handelt.     

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