Einkunftsarten                           

Das Einkommensteuergesetz legt fest, welche Einkünfte bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen. Insgesamt gibt es sieben Arten von steuerpflichtigen Einkünften: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte.    

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