Glossar

Willkommen zum Steuer-Glossar! Hier findest du klare Erklärungen zu wichtigen Steuerbegriffen, von A wie “Abgabefrist” bis Z wie ” Zwangsgeld”. Ob Neuling oder Experte, hier wird das Steuer-Vokabular auf den Punkt gebracht! 

Werbungskosten-Pauschale                                        

Jedem Arbeitnehmer steht jährlich ohne den Nachweis tatsächlicher Ausgaben ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.200 Euro (2022) zu. Ab dem Jahr 2023 erhöht sich dieser Betrag auf 1.230 Euro. Dieser sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bereits im monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren vom Arbeitgeber berücksichtigt. Falls die tatsächlichen Werbungskosten höher sind, besteht die Möglichkeit, diese entweder im Lohnsteuerermäßigungsverfahren durch Einrichtung eines Steuerfreibetrags oder in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen.                           

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