Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung 

Personen mit Behinderungen erhalten bei der Berechnung der Einkommensteuer einen speziellen Pauschbetrag berücksichtigt. Die Höhe dieses Pauschbetrags hängt von Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls von bestimmten Merkzeichen ab. Dieser Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung gilt für das gesamte Jahr, selbst wenn die Voraussetzungen nicht das gesamte Jahr über vorliegen. Sollte sich der Pauschbetrag verändern oder entfallen, wird er auf Grundlage des höchsten GdB gewährt, der im jeweiligen Jahr festgestellt wurde.               

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