Pflege-Pauschbetrag  

Personen, die aus sittlicher Verpflichtung heraus nahe Angehörige oder nahestehende Personen unentgeltlich im eigenen Haushalt pflegen, haben Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag. Die Höhe dieses Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad und kann bis zu 1.800 Euro betragen. Dieser wird auch in voller Höhe gezahlt, wenn die Pflege nur einen Teil des Jahres andauerte. Die Beantragung des Pflege-Pauschbetrags erfolgt in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung.               

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