Handwerkerleistungen                                                  

Wer Handwerker beauftragt, sei es für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten im eigenen Haus oder auf dem Grundstück, kann die entstandenen Kosten steuerlich absetzen. Der Fiskus gewährt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent auf den Arbeitslohn der Handwerker, einschließlich der Fahrtkosten und Kleinmaterial. Diese Steuerermäßigung kann bis zu maximal 1.200 Euro betragen und wird von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen.           

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