Hauptvordruck                                                   

Für die Erstellung der Steuererklärung müssen die vorgesehenen amtlichen Formulare genutzt werden. Zentral hierbei ist der zweiteilige Hauptvordruck, der bis zum Steuerjahr 2019 noch als Mantelbogen bekannt war und zu diesem Zeitpunkt vier aufklappbare Seiten umfasste. Der Hauptvordruck erfasst persönliche Informationen und es werden Angaben zu erhaltenen Lohnersatzleistungen gemacht. Zusätzlich enthält er unter anderem den Antrag auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Der Hauptvordruck muss von allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ausgefüllt werden.           

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