Haushaltsnahe Dienstleistungen        

Privatpersonen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrem Haus in Auftrag geben, können eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten beanspruchen, wobei der maximale Betrag pro Jahr bei 4.000 Euro liegt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Tätigkeiten von selbständigen Fensterputzern, Gärtnern, Krankenpflegern und Kinderbetreuung.           

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