Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse       

Steuerzahler, die Minijobs für haushaltsnahe Dienstleistungen vergeben, schließen ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ab. Diese Aufwendungen berechtigen zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Die maximale Ersparnis beträgt dabei 510 Euro.           

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