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Corona-Bonus            

Mitarbeiter haben in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 aufgrund der Corona Pandemie die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber eine steuer- und sozialversicherungsfreie Beihilfe und Unterstützung in Form von Barzuschüssen und Sachbezügen in Höhe von bis zu 1.500 Euro zu erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Dieser Bonus kann pro Beschäftigungsverhältnis in Anspruch genommen werden, gilt jedoch nicht für mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber. 

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