Ehegattensplitting                 

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, steuerlich gemeinsam veranlagt zu werden. In diesem Fall reichen sie eine gemeinsame Steuererklärung ein, und ihr gemeinsames Einkommen wird gemäß dem Splitting-Tarif besteuert. In den meisten Fällen führt das Ehegattensplitting zu einer Minderung der Steuerschuld. Das Verfahren funktioniert wie folgt: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner wird halbiert. Anschließend wird die Einkommensteuer, die auf die Hälfte dieses Betrags berechnet wird, verdoppelt. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die gemäß dem Splitting-Tarif zu entrichten ist. 

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