Entlastungsbetrag Alleinerziehende                                 

Alleinerziehende Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 Euro im Jahr 2022 und 4.260 Euro im Jahr 2023. Für jedes weitere Kind wird ein Betrag von 240 Euro gewährt. Eine Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass keine weitere volljährige Person, wie ein Lebenspartner im Haushalt lebt und dass für das Kind oder die Kinder Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht.        

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