Erhaltungsaufwendungen                                  

Wenn an einem vermieteten Haus oder in einer vermieteten Wohnung bereits vorhandene Bestandteile instandgehalten, instandgesetzt oder modernisiert werden, entsteht Erhaltungsaufwand. Diesen Erhaltungsaufwand kann der Hauseigentümer in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, wodurch die steuerpflichtigen Mieteinkünfte reduziert werden.        

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie möchten sich beraten lassen und dazu einen persönlichen oder online Termin vereinbaren? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt – ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.