Die beiden Inhaber Matthias Garrn und Heiko Nett unterhalten sich und laufen über den Parkplatz der Kanzlei

Einspruch Steuerbescheid                            

Gegen einen rechtswidrigen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden, wobei dies schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax geschehen kann. Der Einspruch sollte grundsätzlich bei dem Finanzamt eingereicht werden, das den Bescheid ausgestellt hat. Eine ausführliche Begründung ist nicht unmittelbar erforderlich und kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.      

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