Entfernungspauschale                                

Die Entfernungspauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten zur Arbeit in der Steuererklärung als Werbungskosten anzusetzen. Pro vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte können 0,30 Euro geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich diese Pauschale seit 2022 auf 0,38 Euro. Die Entfernungspauschale gilt pro Tag, basiert auf dem kürzesten oder verkehrsgünstigsten Weg und ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.        

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