Behinderten-Pauschbetrag       

Personen mit Behinderungen kommen bei der Einkommensteuerveranlagung in den Genuss eines speziellen Pauschbetrags. Die genaue Höhe dieses Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls ergänzt durch ein Merkzeichen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung ein Jahresbetrag ist. Selbst wenn die Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über erfüllt waren, wird dieser gewährt. Sollte sich der Pauschbetrag ändern oder wegfallen, so wird er auf Grundlage des höchsten GdB berechnet, der im betreffenden Jahr festgestellt wurde.

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