Belegvorhaltepflicht        

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 entfällt in den meisten Fällen die Notwendigkeit, bei der Einreichung der Steuererklärung Belege und Nachweise beizufügen. Dennoch ist es nach wie vor ratsam, Rechnungen und Quittungen sorgfältig zu sammeln und sicher aufzubewahren. Das Finanzamt behält sich das Recht vor, die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich anzufordern.

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