Kapitalertragsteuer         

Personen, die Kapitalerträge erzielen, beispielsweise aus Zinsen oder Kursgewinnen, unterliegen der Abgeltungsteuer. In diesem Steuersystem werden 25 Prozent der Kapitalerträge besteuert, zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.           

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