Krankheitskosten                 

Krankheitskosten können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abgesetzt werden. Hierzu gehören Ausgaben für Medikamente, Physiotherapie, Zahnersatz, Brillen und ähnliches. Das Finanzamt berücksichtigt dabei jedoch eine zumutbare Eigenbelastung, die von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt. Diese zumutbare Eigenbelastung wird vom Gesamtbetrag der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen, und nur der darüber liegende Betrag kann steuermindernd geltend gemacht werden.              

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