Kinderbetreuungskosten          

Die Kosten für die Kinderbetreuung können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies ist möglich, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sind, gilt diese Altersgrenze nicht. Absetzbar sind 2/3 der Aufwendungen, beispielsweise für Kindergarten, Kinderhort oder Tagesmutter, jedoch maximal 4.000 Euro jährlich pro Kind.           

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