Kirchensteuer               

Die Kirchensteuer ist ein zusätzlicher Betrag zur Einkommensteuer und wird von Personen in Deutschland, die einer staatlich anerkannten Kirche angehören und ihren Hauptwohnsitz hier haben, gezahlt. Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland und liegt in der Regel zwischen 8 und 9 Prozent. Bei Arbeitnehmern wird die Kirchensteuer direkt vom Arbeitgeber zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten. Die im Laufe des Jahres gezahlte Kirchensteuer kann normalerweise als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.             

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