Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)                             

Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzen seit 2013 die frühere Papier-Lohnsteuerkarte und werden auch als elektronische Lohnsteuerkarte bezeichnet. In den ELStAM sind Informationen wie die Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale, die Anzahl der Kinderfreibeträge und der Lohnsteuerfreibetrag vermerkt. Diese Daten werden in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert und vom Arbeitgeber elektronisch abgerufen. Die aktuellen ELStAM können die Arbeitnehmer auf ihrer monatlichen Lohnabrechnung einsehen.      

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