Die beiden Inhaber Matthias Garrn und Heiko Nett unterhalten sich und laufen über den Parkplatz der Kanzlei

Einkommensteuererklärung                     

Mit der Einreichung der Einkommensteuererklärung legt der Steuerzahler seine Einkommensverhältnisse gegenüber dem Finanzamt offen und beantragt steuerentlastende Abzugsbeträge. Auf Grundlage der Steuererklärung werden die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die Einkommensteuer festgesetzt, was im Steuerbescheid dokumentiert wird. Die Einkommensteuererklärung betrifft immer zurückliegende Kalenderjahre.  

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