Abflussprinzip 

Im Wesentlichen ist es eine gängige steuerliche Praxis, Aufwendungen im laufenden Steuerjahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich aus dem Unternehmen abgeflossen sind. Dieses Prinzip wird allgemein als das Abflussprinzip bezeichnet. Parallel dazu besteht das Zuflussprinzip, welches sich auf die Erfassung von Einnahmen bezieht.

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