Anlage KAP

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP anzugeben. Obwohl die Abgeltungsteuer in der Regel die Besteuerung dieser Einkünfte abdeckt, behält die Anlage KAP nach wie vor ihre Bedeutung. Sie ermöglicht beispielsweise die Beantragung einer Günstigerprüfung. 

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie möchten sich beraten lassen und dazu einen persönlichen oder online Termin vereinbaren? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt – ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.