Antragsveranlagung    

Personen, die nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig veranlagen zu lassen. Dies kann sich für viele Arbeitnehmer lohnen, da in vielen Fällen mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Bei der Antragsveranlagung gelten nicht die üblichen Abgabefristen, und die freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres eingereicht werden. 

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