Abgeltungsteuer 

Personen, die Kapitalerträge erzielen, beispielsweise aus Zinsen oder Kursgewinnen, unterliegen der Abgeltungsteuer. In diesem Steuersystem werden 25 Prozent der Kapitalerträge besteuert, zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird von den Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt überwiesen. Es ist von großer Bedeutung, den Banken einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um den Pauschbetrag vollständig auszuschöpfen. 

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