Anlage V 

Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, beispielsweise aus Immobilien oder Grundstücken, müssen in ihrer Steuererklärung die Anlage V ausfüllen. Für jede Immobilie wird in der Regel ein eigenes Formular benötigt. In der Anlage V werden auch die Aufwendungen erfasst, die dem Eigentümer in Zusammenhang mit seinen Immobilien entstehen, und diese werden als Werbungskosten angegeben.

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