Abgabefrist Steuererklärung 

Der gesetzliche Stichtag für die Einreichung der Steuererklärung im Rahmen der Pflichtveranlagung fällt auf den 31. Juli des darauffolgenden Jahres. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Für Steuerzahler, die ihre steuerlichen Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten, wie beispielsweise einen Lohnsteuerhilfeverein, regeln lassen, endet die Frist am letzten Tag des Februars im zweiten Jahr nach dem Besteuerungszeitraum. 

Sollte der ursprüngliche Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, wird die Abgabefrist auf den nächstfolgenden Werktag verschoben. Es ist wichtig zu beachten, dass aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie der Gesetzgeber die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung für die Jahre 2019 bis 2024 verlängert hat.

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