Die beiden Inhaber Matthias Garrn und Heiko Nett unterhalten sich und laufen über den Parkplatz der Kanzlei

Altersvorsorgeaufwendungen 

Altersvorsorgeaufwendungen umfassen beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für bestimmte berufsständische Versorgungswerke und zur privaten Rürup-Versicherung. Diese Aufwendungen können in der Steuererklärung bis zu einem jährlich angepassten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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