Außergewöhnliche Belastungen      

Im Allgemeinen können private Ausgaben steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme bilden die außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören beispielsweise Krankheitskosten, Aufwendungen für die häusliche Pflege und Pflegeheime, Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen. Allgemeine außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuermindernd aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung des Steuerpflichtigen übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung hängt von den Einkünften, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

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