Arbeitnehmer-Pauschbetrag    

Bei einem Arbeitnehmer gehören zu Werbungskosten die Kosten für den Arbeitsweg (Entfernungspauschale), Reisekosten, Fortbildungsausgaben oder Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände. Das Finanzamt berücksichtigt bei jedem Arbeitnehmer mindestens einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.200 Euro im Jahr 2022 und 1.230 Euro im Jahr 2023, was als Arbeitnehmer-Pauschbetrag bekannt ist. 

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