Firmenwagen                                         

Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen sowohl beruflich als auch privat nutzt, ergibt sich daraus ein geldwerter Vorteil, der in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden muss. Die private Nutzung des Firmenwagens führt zur Einkommenssteuerpflicht, da sie als geldwerter Vorteil behandelt wird. Um die entsprechende Einkommensteuer korrekt zu berechnen, stehen zwei Optionen zur Verfügung: die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Welche Wahl die vorteilhaftere ist, hängt von den individuellen Umständen und dem Nutzungsverhalten ab.        

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