Freibetrag                                          

Mithilfe eines Freibetrags können steuermindernde Aufwendungen, die im Laufe eines Kalenderjahres erwartet werden, bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Dadurch verringert sich die monatlich zu zahlende Lohnsteuer (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren). Ein Arbeitgeber darf einen Freibetrag jedoch nur berücksichtigen, wenn dieser als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) eingetragen ist. Das Einkommensteuergesetz legt fest, welche Abzugsbeträge als Freibeträge in Betracht kommen. Personen, die einen Freibetrag eingetragen haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.         

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