Faktorverfahren                                     

Dieses Verfahren ist eine Ergänzung zum Ehegattensplitting. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gibt es seit 2010 eine neue Steuerklassenkombination: die Steuerklasse IV mit Faktor. Dieses Faktorverfahren soll sicherstellen, dass die Lohnsteuerlasten in einer Ehe gerecht aufgeteilt werden. Dabei berücksichtigt das Finanzamt die unterschiedlichen Einkommen der Partner bereits während des Jahres, was dazu beiträgt, Steuernachzahlungen weitgehend zu vermeiden.       

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