Korrekturvorschrift                

Nachdem ein Steuerbescheid bekanntgegeben wurde, sind das Finanzamt und der Steuerpflichtige grundsätzlich an dessen Inhalt gebunden. Der Steuerpflichtige hat jedoch die Möglichkeit, gegen einen als rechtswidrig erachteten Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Das Finanzamt kann den Steuerbescheid nach Bekanntgabe nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen korrigieren, beispielsweise aufgrund von öffenbaren Unrichtigkeiten wie Schreibfehlern, Rechenfehlern oder Übertragungsfehlern. Wenn neue Tatsachen auftreten und dem Finanzamt neue Informationen oder Beweismittel vorliegen, kann der Steuerbescheid ebenfalls geändert werden.             

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