Doppelte Haushaltsführung               

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an seinem Beschäftigungsort (der ersten Tätigkeitsstätte) unterhält. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen, wie Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterkunftskosten, können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. 

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