Dienstreise              

Eine Dienstreise bezeichnet eine vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsbetrieb zur Erfüllung beruflicher Aufgaben an einem anderen Ort. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die damit verbundenen Ausgaben in ihrer Steuererklärung als Reisekosten bei den Werbungskosten geltend zu machen. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und Reisenebenkosten.

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