Doppelbesteuerungsabkommen              

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) legt fest, in welchem Land und nach welchen Regeln Einkommen zu versteuern ist, wenn eine Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird oder die Einkunftsquelle sich im Ausland befindet. Ebenso betrifft es Situationen, in denen im Ausland lebende Personen inländische Einkünfte erzielen. Das Ziel eines DBA besteht darin, zu verhindern, dass Steuerpflichtige mehrfach Steuern auf dieselben Einkünfte zahlen müssen. 

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