Glossar

Willkommen zum Steuer-Glossar! Hier findest du klare Erklärungen zu wichtigen Steuerbegriffen, von A wie “Abgabefrist” bis Z wie ” Zwangsgeld”. Ob Neuling oder Experte, hier wird das Steuer-Vokabular auf den Punkt gebracht! 

Verspätungszuschlag                                     

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steuererklärung verspätet oder gar nicht einreicht. Dieser Verspätungszuschlag beläuft sich auf mindestens 25 Euro für jeden begonnenen Monat der Verzögerung. Insgesamt darf der Verspätungszuschlag jedoch die Grenze von 25.000 Euro nicht überschreiten. Unter bestimmten Ausnahmekonditionen, beispielsweise im Fall einer Steuererstattung, kann im Rahmen des Ermessens auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags verzichtet werden.                           

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