Glossar

Willkommen zum Steuer-Glossar! Hier findest du klare Erklärungen zu wichtigen Steuerbegriffen, von A wie “Abgabefrist” bis Z wie ” Zwangsgeld”. Ob Neuling oder Experte, hier wird das Steuer-Vokabular auf den Punkt gebracht! 

Verböserung                               

Durch die Einreichung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid wird das Finanzamt verpflichtet, den gesamten Steuerfall erneut umfassend zu überprüfen. Diese umfassende Prüfung kann dazu führen, dass der Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bescheid auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden kann, was als Verböserung bezeichnet wird. Im Grundsatz ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Steuerzahler vor Abschluss des Einspruchsverfahrens über die Absicht zur Verböserung zu informieren. Dies gibt dem Steuerzahler die Gelegenheit, sich zu dieser beabsichtigten Verböserung zu äußern. In einem solchen Fall kann der Einspruch in der Regel noch ohne rechtliche Konsequenzen zurückgezogen werden.                           

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