Glossar

Willkommen zum Steuer-Glossar! Hier findest du klare Erklärungen zu wichtigen Steuerbegriffen, von A wie “Abgabefrist” bis Z wie ” Zwangsgeld”. Ob Neuling oder Experte, hier wird das Steuer-Vokabular auf den Punkt gebracht! 

Sparer-Pauschbetrag              

Grundsätzlich dürfen Anleger keine Werbungskosten von ihren Kapitalerträgen abziehen. Stattdessen wird bei ihnen der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt. Dieser Betrag stellt einen Freibetrag dar, der jedem Sparer zusteht. Im Jahr 2022 sind Kapitalerträge bis zu 801 Euro pro Person (Eheleute: 1.602 Euro) steuerfrei. Ab 2023 wurde der Sparer-Pauschbetrag auf 1.000 Euro, bzw. 2.000 Euro angehoben. Erst wenn die Erträge darüber liegen, wird die Abgeltungsteuer fällig.                   

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