Glossar

Willkommen zum Steuer-Glossar! Hier findest du klare Erklärungen zu wichtigen Steuerbegriffen, von A wie “Abgabefrist” bis Z wie ” Zwangsgeld”. Ob Neuling oder Experte, hier wird das Steuer-Vokabular auf den Punkt gebracht! 

Splittingverfahren                

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, steuerlich gemeinsam veranlagt zu werden. In diesem Fall reichen sie eine gemeinsame Steuererklärung ein, und ihr gemeinsames Einkommen wird gemäß dem Splitting-Tarif besteuert. In den meisten Fällen führt das Ehegattensplitting zu einer Minderung der Steuerschuld. Das Verfahren funktioniert wie folgt: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner wird halbiert. Anschließend wird die Einkommensteuer, die auf die Hälfte dieses Betrags berechnet wird, verdoppelt. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die gemäß dem Splitting-Tarif zu entrichten ist.                     

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie möchten sich beraten lassen und dazu einen persönlichen oder online Termin vereinbaren? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt – ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.