Glossar

Willkommen zum Steuer-Glossar! Hier findest du klare Erklärungen zu wichtigen Steuerbegriffen, von A wie “Abgabefrist” bis Z wie ” Zwangsgeld”. Ob Neuling oder Experte, hier wird das Steuer-Vokabular auf den Punkt gebracht! 

Solidaritätszuschlag            

Der Solidaritätszuschlag, ist eine zusätzliche Abgabe zur Einkommensteuer, der Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) und der Körperschaftssteuer. Der aktuelle Satz beträgt 5,5 Prozent. Seit dem 1. Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag für etwa 90 Prozent der Steuerzahler entfallen. Dies wurde durch eine deutliche Anhebung der Freigrenzen erreicht, von ursprünglich 972 Euro auf 17.543 Euro und bei Anwendung des Splittingtarifs von 1.944 Euro auf 35.086 Euro im Jahr 2023. Der Solidaritätszuschlag wird also nicht mehr erhoben, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unterhalb von 17.543 Euro / 35.086 Euro liegt. Über diesen Grenzen hinaus steigt der Solidaritätszuschlag schrittweise auf 5,5 Prozent an, was als Milderungszone bezeichnet wird. Bei Arbeitnehmern wird der Solidaritätszuschlag monatlich als Teil der Einkommensteuer automatisch vom Gehalt abgezogen.                 

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