Günstigerprüfung                                                 

Die Günstigerprüfung wird vom Finanzamt in bestimmten Fällen vorgenommen – entweder auf Antrag oder automatisch. Dabei prüft das Finanzamt für den Steuerpflichtigen, welche Variante für ihn günstiger ist und die größeren steuerlichen Vorteile bringt. Ein gängiges Beispiel hierfür ist die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Kindergeld im Vergleich zum Kinderfreibetrag.           

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