Gemischte Aufwendungen                                               

Gemischte Aufwendungen sind Kosten, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind. In Fällen, in denen eine plausible Aufteilung dieser Aufwendungen in berufliche und private Kosten möglich ist, gemäß vorab festgelegter Kriterien, kann der beruflich veranlasste Kostenteil in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht und steuermindernd berücksichtigt werden.           

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie möchten sich beraten lassen und dazu einen persönlichen oder online Termin vereinbaren? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt – ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.