Nichtveranlagungsbescheinigung

Mithilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann verhindert werden, dass die Bank die Abgeltungsteuer einbehält. Diese Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt und ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und die Gesamteinkünfte so niedrig sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.               

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Sie möchten sich beraten lassen und dazu einen persönlichen oder online Termin vereinbaren? Unser Team freut sich auf Ihren Kontakt – ob per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular.