Die beiden Inhaber Matthias Garrn und Heiko Nett unterhalten sich und laufen über den Parkplatz der Kanzlei

Nichtveranlagungsbescheinigung

Mithilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung kann verhindert werden, dass die Bank die Abgeltungsteuer einbehält. Diese Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt und ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und die Gesamteinkünfte so niedrig sind, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.               

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