Mobilitätsprämie                          

Seit dem 1. Januar 2021 profitieren Steuerzahler von einer erhöhten Entfernungspauschale, die ab dem 21. Kilometer greift. Für Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt und daher nicht von der Erhöhung profitieren, gibt es die Möglichkeit der Mobilitätsprämie, die vorerst bis 2026 in Kraft ist. Es ist wichtig zu beachten, dass in der Regel keine Steuererklärung abgegeben werden muss, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Allerdings können Personen, die von der Mobilitätsprämie profitieren möchten, diese nur durch die Einreichung einer Steuererklärung beantragen.               

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