Lohnsteuerjahresausgleich                     

Der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich zählt heute zweifellos zu den Relikten vergangener Steuergesetzgebung. Früher war es Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, möglich, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. In der heutigen Zeit ist jedoch eine klare Unterscheidung seitens des Finanzamts obsolet geworden. Ob es sich um eine freiwillige oder verpflichtende Einreichung handelt, in beiden Fällen spricht man nun von der Einkommensteuererklärung.              

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