Steuerliche Änderungen durch den Koalitionsvertrag

Die Bundesregierung hat in ihrem neuen Koalitionsvertrag steuerliche Änderungen angekündigt, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen werden. Ziel ist es, das Steuerrecht zu modernisieren, zu vereinfachen und gezielt Anreize für Investitionen, Klimaschutz und Digitalisierung zu schaffen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Vorhaben für Sie zusammengefasst: 

Einkommensteuer

Im Koalitionsvertrag sind gezielte Steuerentlastungen für niedrige und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode vorgesehen. Dazu gehören Anpassungen im Einkommensteuertarif sowie die Erhöhung verschiedener Freibeträge.

Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 € betragen (aktuell gilt: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab Kilometer 21).

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll durch eine Anhebung verbessert werden.
  • Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, könnten künftig bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei verdienen.
  • Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 € betragen (aktuell gilt: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab Kilometer 21).

Unternehmenssteuern

  • Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 soll eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 % gelten.
  • Der Körperschaftsteuersatz soll ab dem 01.01.2028 schrittweise in fünf Jahren um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, bis er schließlich bei 10 % liegt.
  • Personengesellschaften sollen von Verbesserungen beim Optionsmodell nach §1a KStG sowie bei der Thesaurierungsbegünstigung nach §34a EStG profitieren.
  • Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll von 200 % auf 280 % erhöht werden, um die Einnahmen der Kommunen zu sichern.

Umsatzsteuer

  • Ab dem 01.01.2026 soll für Speisen in der Gastronomie dauerhaft ein Umsatzsteuersatz von 7 % gelten.
  • Die Umsatzsteuer für Forschung soll durch neue Ausnahmeregelungen im Umsatzsteuergesetz erleichtert werden. Zudem ist eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell geplant.

Förderung von Investitionen in Klimaschutz

Steuerliche Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien und die energetische Gebäudesanierung werden ausgeweitet. Dadurch sollen sowohl private als auch unternehmerische Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele gestärkt werden.

Digitalisierung der Finanzverwaltung

Die Digitalisierung der Finanzverwaltung soll weiter vorangetrieben werden. Dazu gehören eine bessere Vernetzung zwischen den Finanzbehörden und vereinfachte elektronische Verfahren.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Maßnahmen bislang nur um politische Vorhaben handelt. Eine konkrete Umsetzung erfolgt erst durch zukünftige Gesetzgebungsverfahren.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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